Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5853
VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804 (https://dejure.org/2017,5853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804 (https://dejure.org/2017,5853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 10 ZB 15.1804 (https://dejure.org/2017,5853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 50 Abs. 1, § 53 Abs. 1, Abs. 2, § 54 Abs. 2 Nr. 9, § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 58 Abs. 2, § 60a Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8
    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • rewis.io

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt; Tochter mit deutscher Staatsangehörigkeit; Vollziehbare Ausreisepflicht

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteil im Sinne dieser Bestimmung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteil im Sinne dieser Bestimmung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 10 ZB 16.81

    Ist-Ausweisung wegen Verurteilung zu Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804
    Die Änderung der Sach- und Rechtslage ist allerdings grundsätzlich nur in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen relevant (BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 10 ZB 16.81 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Die geltend gemachten Zulassungsgründe, deren Beurteilung sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts richtet (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), so dass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7), liegen nicht vor.
  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Maßgeblich für die Beurteilung dieses Zulassungsgrundes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), so dass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946

    Aufenthaltserlaubnis zur Umgangswahrnehmung, Im Bundesgebiet gelebte familiäre

    Maßgeblich für die Beurteilung dieses Zulassungsgrundes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), so dass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht